Mitte November 2024 folgte der Journalist Julian Reichelt einer Einladung der Jungen Union im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Jugendorganisationen der Grünen und der SPD protestierten am Veranstaltungsort gegen den Auftritt des Reporters, der auf dem Nachrichtenportal NIUS regelmäßig hart gegen die Ampelparteien austeilt. Obwohl Reichelt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Demonstranten suchte, beschränkten diese sich auf das Skandieren von Parolen. Besonders auffällig war dabei der immer wieder zu hörende Satz „Es gibt kein Recht auf Reichelts Propaganda“. Der frühere Bild-Chefredakteur ist in seinen Formaten nicht gerade zimperlich. Wer so heftig andere kritisiert, muss aushalten, dass er nicht überall gemocht wird und nicht jeder ihn willkommen heißt. Aber ein Recht auf Reichelts Propaganda, wenn man die Arbeit des Mannes so nennen will, gibt es natürlich durchaus: Es ergibt sich aus der Meinungs- und der Pressefreiheit, die beide im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert werden. Dass Protestierende, die offenbar die Ausübung dieser Grundrechte gern einschränken würden, sich als weiteren Schlachtruf ausgerechnet „Alerta, Alerta, Antifascista“ ausgesucht haben, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher.

Quellen

Achtung Reichelt (2024): „Hass, Hetze, Nasenringe! Reichelt crasht grüne Anti-Reichelt-Demo“: https://m.youtube.com/watch?v=gU2acSP3fcQ&pp=ygUUcmVpY2hlbHQganVuZ2UgdW5pb24%3D (Stand 27.11.2024)

Tagesspiegel (2024): „Kiesel: Umstrittener Auftritt von Julian Reichelt“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittener-auftritt-von-julian-reichelt-stress-zwischen-junger-union-und-jusos-12715376.html (Stand 27.11.2024)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 (2024): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (Stand 27.11.2024)