Das Schöne, das Hässliche und das Dazwischen

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X für Politiker: Gut oder schlecht?

Allzu gerne benutzen Politiker weltweit und jeglicher Couleur den Kurznachrichtendienst X, das ehemalige Twitter. Für den aktuellen US-Präsidentschaftskandidaten und ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump war die Onlineplattform lange Zeit Kommunikationsmittel Nummer eins. Aber auch Olaf Scholz, Nancy Faeser, Friedrich Merz und viele andere twittern. Stellt sich die Frage: Ist das gut oder schlecht? Denn einerseits sind die Tweets viel zu kurz, um komplexe, politische Zusammenhänge korrekt darzustellen und sind daher in der Regel dazu gedacht, dass möglichst viel Aufmerksamkeit zu erheischen. Andererseits sind es oft gerade die verräterischeren kurzen Sätze, die ahnen lassen, wie es um Wissen, Intelligenz und Geisteszustand des Twitternden bestellt ist.

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Berichterstattung der israelischen Armee über den Gaza-Krieg

Im Rahmen der Berichterstattung über den aktuellen Krieg in Gaza werden immer wieder Behauptungen veröffentlicht, die von der Hamas stammen. Zwar wird in der Regel darauf hingewiesen, dass sich diese nicht überprüfen lassen, aber ein Nachrichtenwert wird den Angaben der Terrororganisation dennoch zugestanden. Wer davon ausgeht, dass eine Gruppe wie die Hamas, die noch auf das Abschlachten von Kleinkindern stolz ist, auch vor dem Erzählen von Lügen nicht zurückschreckt, kann sich stattdessen auf der Seite der israelischen Armee (Israel Defense Forces (IDF)) über die dortige Sicht der Dinge informieren: https://www.idf.il/en/mini-sites/hamas-israel-war-23/. Dort ist gut dokumentiert festgehalten, wie die IDF tatsächlich vorgeht, und wie die Hamas Zivilisten in Gefahr bringt, indem sie sie zum Beispiel darand hindert, aus gefährdeten Gebieten zu fliehen.

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Warum Gendern Unternehmen?

Gendern ist zu Recht unbeliebt. Es stört nicht nur den Lesefluss, macht Radiosendungen unhörbar und lässt politische Reden lächerlich klingen, es richtet auch echten Schaden an: Im Verbreitungsgebiet einer Sprache muss es allgemeingültige Regeln für die Kommunikation in dieser Sprache geben. Ist dies nicht der Fall, wird die Kommunikation ineffizient und unter Umständen vollständig dysfunktional. In Bereichen, in denen schnelles, auf die Situation korrekt abgestimmtes Handeln erforderlich ist, wird jedoch die Unerlässlichkeit einer effizienten Kommunikation deutlich: zum Beispiel im OP-Saal, bei der Polizei, auf der Baustelle, beim Militär oder bei der Feuerwehr, aber auch vor Gericht: Wenn keine Einigkeit mehr darüber besteht, dass das generische Maskulinum alle miteinschließt und kein Zusammenhang zum biologischen Geschlecht besteht, wie können Gesetze dann noch für alle gelten? Und wenn jemand sie umschreiben will, wie würde er das durchführen wollen? Es gibt keine tatsächlich etablierte und akzeptierte Alternative zum generischen Maskulinum und gerade bei den Genderformen ist ja ironischerweise unklar, wen sie tatsächlich meinen. Dass diese Formen nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, sollte jeder wissen, der eine Grundschule besucht hat. Zumindest wenn er soweit mitgekommen ist, dass er verstanden hat, dass das Kind keine Sache, der Mond kein Mann und die Sonne keine Frau ist.

Daher die Frage: Warum Gendern so viele Unternehmen? Es gibt sicher eine kleine Minderheit von Kunden, die dies begrüßen – die dürfte aber betriebswirtschaftlich irrelevant sein. Häufiger ist das Gegenteil: Der Berliner Tagesspiegel sah sich gezwungen, in der Printausgabe aufs Gendern zu verzichten, weil es Abokündigungen hagelte. Sollte dieses Beispiel Schule machen, wird ein Großteil der Bevölkerung das als Wohltat für Augen und Ohren empfinden.

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Wenig Bekanntes über Israel

Zu den wenig bekannten Fakten über Israel gehört, dass große Teile des jüdischen Staates ab Mitte des 19. Jahrhunderts von den Anhängern der zionistischen Bewegung gekauft wurden. Selbst die alles andere als israelfreundliche Studie „Acquisition of land in Palestine“ aus dem Jahr 1980, die auf der Homepage der Vereinten Nationen veröffentlicht wurde, kommt nicht umhin, dieses Faktum anzuerkennen. Dort heißt es in der Schlussfolgerung: „Prior to the military operations of 1948 and 1967, the land had been acquired by the traditional market methods, […}“1.

Eine umfassendere Beschreibung der historischen Veränderungen der nahöstlichen Besitzverhältnisse liefert der vom „The Rohr Jewish Learning Institute“ publizierte Artikel „Land Ownership in Palestine, 1880 – 1948“2. Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass von den jüdischen Einwanderern oft felsiges und verschlammtes Land, das als wertlos galt, erworben und urbar gemacht wurde. Die Verbesserung der landwirtschaftlichen Versorgung in Kombination mit dem Zufluss europäischen Kapitals führten zu einem Aufschwung der vorher als unattraktiv geltenden Region, der auch viele arabische Einwohner anlockte. Es ist also keineswegs immer gegeben, dass arabische Familien länger in Israel ansässig sind als jüdische.

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Quellen

  1. CEIRPP (1980): „Acquisition of land in Palestine“: https://www.un.org/unispal/document/auto-insert-208638/ (Stand 20.10.2023) ↩︎
  2. Aumann, Moshe (1972): „Land Ownership in Palestine, 1880 -1948“ https://lessons.myjli.com/survival/index.php/2017/03/26/land-ownership-in-palestine-1880-1948/ (Stand 20.10.2023) ↩︎

Welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit kann eine freie Gesellschaft verkraften?

Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf Meinungsfreiheit. Dort heißt es:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“1

Die Verfassung garantiert also ein sehr weitgehendes Recht auf Meinungsfreiheit, weist aber auch auf die Möglichkeit von Einschränkungen hin. Diese Option in den Text mitaufzunehmen, ist gut begründet: Wäre Meinungsfreiheit absolut schrankenlos, könnte kein Gesetz gegen ehrverletzende Falschbehauptungen mehr verfassungskonform sein und selbst Aufrufe zu schweren Straftaten wären unter Umständen nicht zu verfolgen. Dennoch darf eins nicht vergessen werden: Einschränkungen eines im Grundgesetz garantierten Grundrechts sind auf ein absolut erforderliches Minimum zu begrenzen. Ohne Meinungsfreiheit können Fehler beim Regieren, beim Forschen, beim Lehren etc. für alle Zeiten nicht korrigiert werden. Praktisch kein Fortschritt ist denkbar, wenn der Wunsch nach Änderung nicht einmal sprachlich ausgedrückt werden darf. Wer anderen den Mund verbieten und sich mit ihren Argumenten nicht auseinandersetzen will, sollte sich fragen wie stark seine eigenen Argumente sind.

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Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (Stand 15.10.2023) ↩︎

Der entscheidende Vorteil des Homeoffice‘ für Unternehmen

In jüngster Zeit ist oft zu hören, dass das Homeoffice wieder verschwinden wird. Der Inhaber des Bekleidungsherstellers Trigema ließ in einem Interview mit der Zeitung Tagesspiegel verlauten, dass unwichtig sei, wer von zu Hause arbeiten könne. In der Tat bietet sich die Heimarbeit für eine Vielzahl von Professionen nicht an: sämtliche Handwerker, Fachverkäufer und Krankenschwestern werden am Ort des Geschehens gebraucht, der in der Regel nicht mit dem Schreibtisch in eigenen vier Wänden identisch ist. Trotzdem hat das Computerzeitalter Tätigkeiten hervorgebracht, die keine geographische Nähe erfordern. Durchaus auch solche mit hohen Qualifikationsanforderungen, die beispielsweise von Juristen oder Ingenieuren durchgeführt werden. Dass können Unternehmen zu ihrem Vorteil nutzen. Homeoffice und Hybridregelungen geben ihnen Zugriff auf einen weit größeren Personalpool. Wer etwa familiär gebunden ist, zieht in der Regel nicht gerne um. Dank Internetarbeitsplatz, kann er oder sie dennoch der ganzen Welt ihre oder seine Dienste anbieten. Erstaunlich, wie selten das zur Sprache kommt.

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Der entscheidende Grund, Israel zu unterstützen

Israel sieht sich in den ersten Oktobertagen des Jahres 2023 massiven Attacken durch die radikal-islamische Terrororganisation Hamas ausgesetzt. In seinem Bestreben, sich gegen die Angriffe zu verteidigen, verdient der jüdische Staat Unterstützung. Der Grund dafür, warum es angemessen ist, auf Seiten Israels zu stehen, liegt aber nicht so sehr in der deutschen Vergangenheit wie in der israelischen Gegenwart: Die Tatsache, dass es sich um den einzigen demokratischen Rechtsstaat im Nahen Osten handelt, ist Israels großes Plus. Wäre es tatsächlich die faschistische Diktatur, als die seine Feinde es darstellen wollen, gäbe es auch keinen Anlass, mit seinem System solidarisch zu sein. Dass es diese nicht ist, wissen selbst seine Feinde: Als 2007/2008 die Hamas die Macht von der vorher in Gaza regierenden Fatah übernahm, floh eine große Zahl von Fatah-Kämpfern nach Israel …

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Nicht nur Böhmermanns Gehalt ist ein Skandal

651.000 Euro soll der umstrittene Fernsehkomiker Jan Böhmermann im Jahr verdienen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf eine Veröffentlichung der Welt am Sonntag1. Die Summe gehe aus dem Vertrag Böhmermanns mit dem ZDF hervor. Böhmermann selbst kommentierte auf X: „Diese von der Springerpresse herbeispekulierten, kolportierten Honorare sind komplett falsch und haben nichts mit der Realität zu tun! Würden diese Zahlen stimmen, wäre ich längst wütend zum Privatfernsehen gewechselt.“ Das ZDF berief sich bei Presseanfragen auf seine Verpflichtung zum Datenschutz gegenüber seinen Mitarbeitern.

Obwohl die genaue Zahl daher nicht mit letzter Sicherheit bestätigt werden kann, ist klar geworden, dass Jan Böhmermann im Monat mehr zur Verfügung hat, als manche sich tendenziell der Mittelschicht zurechnende, dreiköpfige Familien im Jahr. Der Kern des Problems ist hierbei jedoch nicht der enorme Verdienst, sondern dass dieser aus den Rundfunkgebühren finanziert wird, die jeder arbeitende Bürger zu zahlen gezwungen ist. Natürlich ist kaum vorstellbar, dass ein Staat, der komplett darauf verzichten würde, von seinen Bürgern Geld zu verlangen, sprich Steuern und Gebühren zu erheben, noch seinen Kernaufaufgaben in ausreichender Weise nachkommen könnnte: Äußere und innere Sicherheit, Infrastruktur, Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, etc.. Nicht jeder ist davon überzeugt, dass in dieser Liste auch Komiker ihren Platz haben, aber sogar wenn doch, stets eins außer Zweifel: Die exorbitanten und teilweise intransparenten Gehälter beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk sind eine Ohrfeige ins Gesicht der Beitragszahler. Teil einer lange überfälligen Rundfunkreform muss neben einer Reduzierung der Sender eine Anpassung der Gehälter an die Besoldung des Öffentlichen Dienstes sein. Hier gilt als selbstverständlich, dass der Staat keine jedes Augenmaß ignorierende Entlohnungen ausgeben darf. Zudem ist hier die Information, welcher Beamter wie viel verdient allgemein zugänglich. Außer der Gier Einzelner fallen keinen überzeugenden Argumente dagegen ein, diese Regeln auf ARD und ZDF zu übertragen. Und auch nicht dagegen, dass für einen Böhmermann das reichen könnte, was für einen Polizeipräsidenten oder den Chef eines Gesundheitsamtes reicht.

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Quellen

1 Hanfeld, Michael: „ZDF zahlt Böhmermann 651.000 Euro im Jahr“: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zdf-zahlt-jan-boehmermann-651-000-euro-pro-jahr-19212244.html (Stand 03.10.2023)

Framing als Ausdruck der eigenen Unsicherheit


Zu den fast in Vergessenheit geratenen, journalistischen Tugenden gehört es, Nachrichten stets wertneutral zu formulieren. Wer davon ausgeht, dass er oder sie für mündige Bürger schreibt beziehungsweise zu diesen spricht, hat es nicht nötig, seine Texte mit meinungsbildenden Adjektiven zu überfluten. Dort, wo ein Gesetz zum Heizungsaustausch unablässig als Gesetz zum „klimafreundlichen Heizen“ bezeichnet, wo jedes Klimaereignis mit der Beschreibung „menschengemacht“ versehen, wo der Nutzung der Gendersprache Geschlechtergerechtigkeit angedichtet wird und sich Interessenverbände über die synonyme Nutzung des Wortes „Umweltschützer“ freuen dürfen, stehen Recherche und umfassende Auseinandersetzung mit der behandelten Materie nicht im Vordergrund.


Dieses Framing mit dem der Leser oder Zuhörer in eine gewünschte Richtung gedrängt werden soll, ist Ausdruck der Unsicherheit derjenigen, die es verwenden. Wer überzeugt ist, dass die vorliegenden Informationen nur einen logischen Schluss zulassen, wird diese Informationen mit Freuden wertungsfrei teilen. Nicht umsonst handelt es sich bei „Nachrichten“ und „Kommentar“ klassischerweise um zwei voneinander getrennte Formate. Im Kommentar ist dem Reporter Gelegenheit gegeben, seine Meinung mitzuteilen – von der er umso mehr überzeugen wird, wenn er auch hier auf Framing verzichtet. Eine weitaus vielversprechendere Wirkung entfaltet die Kenntnis von Fakten und auf Basis dieser Faktenkenntnis entwickelten Argumenten.

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Minister sind keine obersten Dienstherrn

Entgegen eines häufigen Missverständnisses sind die Minister, die ein Ministerium des Bundes oder eines Landes der Bundesrepublik Deutschland leiten, nicht die obersten Dienstherrn der Beamten, die dem jeweiligen Ministerium unterstehen. Nach deutschem Recht können natürliche Personen (Menschen in ihrer Rolle als Rechtssubjekt) keine obersten Dienstherrn sein. Vielmehr sind nur juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu berechtigt, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen. So ist zum Beispiel die oberste Dienstherrin der verbeamteten Bundespolizisten nicht etwa die im August 2023 amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser, sondern die Bundesrepublik Deutschland selbst. Auch Bundesländer verfügen über Dienstherrnfähigkeit. Weitere Details sind im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz geregelt.

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