Das Schöne, das Hässliche und das Dazwischen

Kategorie: Gesellschaft (Seite 1 von 2)

Es gibt ein Recht auf Reichelts Propaganda

Mitte November 2024 folgte der Journalist Julian Reichelt einer Einladung der Jungen Union im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Jugendorganisationen der Grünen und der SPD protestierten am Veranstaltungsort gegen den Auftritt des Reporters, der auf dem Nachrichtenportal NIUS regelmäßig hart gegen die Ampelparteien austeilt. Obwohl Reichelt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Demonstranten suchte, beschränkten diese sich auf das Skandieren von Parolen. Besonders auffällig war dabei der immer wieder zu hörende Satz „Es gibt kein Recht auf Reichelts Propaganda“. Der frühere Bild-Chefredakteur ist in seinen Formaten nicht gerade zimperlich. Wer so heftig andere kritisiert, muss aushalten, dass er nicht überall gemocht wird und nicht jeder ihn willkommen heißt. Aber ein Recht auf Reichelts Propaganda, wenn man die Arbeit des Mannes so nennen will, gibt es natürlich durchaus: Es ergibt sich aus der Meinungs- und der Pressefreiheit, die beide im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert werden. Dass Protestierende, die offenbar die Ausübung dieser Grundrechte gern einschränken würden, sich als weiteren Schlachtruf ausgerechnet „Alerta, Alerta, Antifascista“ ausgesucht haben, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher.

Quellen

Achtung Reichelt (2024): „Hass, Hetze, Nasenringe! Reichelt crasht grüne Anti-Reichelt-Demo“: https://m.youtube.com/watch?v=gU2acSP3fcQ&pp=ygUUcmVpY2hlbHQganVuZ2UgdW5pb24%3D (Stand 27.11.2024)

Tagesspiegel (2024): „Kiesel: Umstrittener Auftritt von Julian Reichelt“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittener-auftritt-von-julian-reichelt-stress-zwischen-junger-union-und-jusos-12715376.html (Stand 27.11.2024)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 (2024): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (Stand 27.11.2024)

Eine verpflichtende Lebensmittelampel wäre eine unsinnige Belastung

Der Sinn des als Lebensmittelampel bekannten Nutri-Score ist ohnehin umstritten. Während die Angabe der Inhaltsstoffe auf Lebensmittelverpackungen eine sehr wichtige Information für Verbraucher darstellt, täuscht das Ampelsystem vor, A sei pauschal gesund, E stets ungesund. Ob industriell hergestelltes, weißes Brot, dem Menschen wirklich besser bekommt als deutlich schlechter bewertete Produkte wie Rindersteaks oder Lachs, sei dahingestellt. Bislang ist die Nutzung freiwillig, eine verpflichtende Einführung wird jedoch regelmäßig gefordert. Dann müssten Behörden die Nutzung erzwingen – also den Steuerzahler belasten, um ein System von fragwürdigem Nutzen durchzusetzen.

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Nein, niemand wäre beeindruckt, Herr Scholz

„Wenn jemand 2021 eine lange Weltreise angetreten hätte, ohne Handyempfang und Mediennutzung, und jetzt nach Deutschland zurückkäme“, wäre er von der Leistungsbilanz unserer Regierung wohl beeindruckt.“, erklärte der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor wenigen Tagen gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Der politisch interessierte Leser wird diese Äußerung mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Denn die Bilanz der Ampel zeigt vor allem, dass der sprichwörtliche „Kleine Mann“, in den Entscheidungen der SPD-Führung keine Rolle mehr spielt. Zumindest dürfte das Bürgergeldgesetz den selbstständigen Handwerksmeister, dessen schwierige Suche nach Personal sich durch das von der Ampel beschlossene Gesetz noch erschwert, nicht beeindrucken. Auch dürfte, wer dank Fleiß und Sparsamkeit zu Eigentum gekommen ist, sich besonders über den ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“), der später leicht entschärft wurde, erschrocken haben: Denn vor allem die früheren Ideen, die keineswegs vom Tisch sind, hätte zu einer massiven Entwertung vor allem älterer Immobilien in privater Hand geführt. Und die Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf, die gerade für finanziell schwach aufgestellte Familien zu Problemen führen wird, wenn der Hauptverdiener arbeitslos oder krank wird, steht ebenfalls nicht gerade in bester sozialdemokratischer Tradition.

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Messer, Netflix und die Kobrazucht

Der Vorschlag des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, Personen, die als gefährlich eingestufte Messer freiwillig abgeben, mit einem Netflix-Abo zu belohnen, hat für viel Spott gesorgt. Obwohl Messerverbote wohl kaum einen Messerstecher beeindrucken werden, haben sie insofern ihre Berechtigung, als dass sie der Polizei Kontrollen ermöglichen, die sie ohne solchen Regelungen legal nicht durchführen dürfte. Was aber das vorgeschlagene Belohnungsmodell betrifft, gilt es, aus der Geschichte zu lernen: Während des 19. Jahrhunderts bezahlte die Behörden der britischen Kolonialmacht Einheimischen des indischen Subkontinents Kopfgelder, wenn sie ihnen tote Kobras brachten. So wollten sie einer Kobraplage Herr werden. Findige Geschäftsleute begannen daraufhin, die giftigen Schlangen zu züchten. Als die Briten das merkten, wurde das Kopfgeldsystem abgeschafft. Daraufhin ließen die Züchter die Kobras frei und die Plage war schlimmer als je zuvor. Noch heute ist der Kobra-Effekt ein in den Wirtschaftswissenschaften verwendeter Begriff.

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Quellen

WDR (2024): „Messer abgeben für Netflix-Abo? Ein Tauschvorschlag, der polarisiert“ https://www1.wdr.de/nachrichten/messer-netflix-waffenamnestie-polizeigewerkschaft-100.html (Stand 10.08.2024)

Focus (2020): Stegmüller: „Kobra-Effekt. Was steckt dahinter?“ https://praxistipps.focus.de/kobra-effekt-das-steckt-dahinter_127027 (Stand 10.08.2024)

Omid Nouripour will die Demokratie stärken: Wie das funktionieren könnte

Der grüne Parteivorsitzende Omid Nouripour erklärte vor und nach der Europawahl 2024, er wolle die Demokratie stärken. Gemeint ist hoffentlich der demokratische Rechtsstaat, diesen zu stärken, ist eine gute Idee. Hier ein paar Ideen, wie das funktionieren könnte:

  • Verstärkt auf Volksabstimmungen setzen. Die Bundesrepublik ist zwar als repräsentative Demokratie gedacht, aber Elememte einer direkten Demokratie sind keineswegs ausgeschlossen. Eine Möglichkeit dies umzusetzen, wäre zum Beispiel eine Gesetzesänderung anzustreben, die festlegt, dass jede Änderung des Grundgesetzes durch eine Volksabstimmung bestätigt werden muss, damit sie in Kraft tritt. Dies stünde im Einklang mit Artikel 20 Grundgesetz, Absatz 2, Satz 1 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
  • Internationale Verträge aufs notwendige Minumum beschränken: In einer globalisierten Welt sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Staaten und Staatengemeinschaften zwingend erforderlich. Oft sind jedoch Regierungen an Verträge, die von Vorgängern abgeschlossen wurden, dauerhaft gebunden. Dies beschränkt die Möglichkeit der Wähler, hier eventuell nicht erwünschte Entscheidungen durch die Abwahl der Verantwortlichen zu korrigieren. Es muss gut überlegt werden, welche internationalen Regelungen tatsächlich unverzichtbar sind.
  • Das Finanzausgleichsystem zwischen den Bundesländern (ehemals Länderfinanzausgleich, seit 2019 durch den Bund vorgenommen) reformieren: Ineffiziente Politik langfristig auf Kosten effizienter Politik zu subventionieren, zementiert schlechte Lösungen statt den großen Vorteil der Demokratie zu nutzen: Die Chance, Fehler zu berichtigen.

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Wichtigkeit der Meinungsfreiheit: Beispiel Händewaschen

1865 starb der Arzt Ignaz Semmelweis in der Landesirrenanstalt Döbling. Die genaue Todesursache ist bis heute ungeklärt. Zu Lebzeiten für seine Ideen verspottet und angefeindet, wird der Namenspatron einer Budapester Universität heute zu den bedeutendsten Medizinern seines Jahrhunderts gezählt: Denn es war Semmelweis, dem auffiel, dass es einen Zusammenhang zwischen der hohen Sterblichkeit der Frauen auf der Geburtsstation und der mangelnden Handhygiene der dort tätigen Ärzte gab. Mit entsprechenden Maßnahmen gelang es ihm, diese Sterblichkeitsrate in den Kliniken, in denen er tätig war, massiv zu senken. Auch veröffentlichte Semmelweis Bücher über seine Beobachtungen. Gefeiert wurden seine Leistungen nicht. Vielmehr hoben Kliniken seine Anordnungen wieder auf, er selbst wurde massiv angegriffen. Möglicherweise beruhte sogar seine spätere Einweisung in die Psychiatrie auf eine Intrige seiner Gegner. Erst Jahrzehnte später wurde allgemein anerkannt, dass Ignaz Semmelweis mit seinen Ideen zu denPionieren der modernen Medizin gehörte. Sein Beispiel zeigt neben vielen anderen, wie gefährlich jede Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit sein kann: Trotz der harschen Kritik an ihm, konnte er veröffentlichen, was er gesehen hatte und verhalf dieser Wahrheit so posthum zur Durchsetzung.

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Quellen

National Geographic (2020): Strochlic (2020): „Als „Händewaschen“ einen medizinischen Skandal auslöste: https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2020/03/als-haendewaschen-einen-medizinischen-skandal-ausloeste (Stand 02.06.2024)

Wahlrechtsreform: Hoffen aufs Bundesverfassungsgericht

Am 23. und 24. April 2024 wird das Bundesverfassungsgericht über die im Jahr 2023 von der aus SPD, Grünen und FDP bestehenden Ampelkoaltion, beschlossenen Wahlrechtsreform verhandeln. Es ist zu hoffen, dass das Gericht die Reform kippt. Denn die demokratischen Rechte der Wähler wurden durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes massiv beschnitten.

Nachvollziehbar ist die Idee, den Bundestag, der derzeit 734 Abgeordnet umfasst, zu verkleinern. Dies hätte sich mit einer naheliegenden Idee erreichen lassen: Vollständige Trennung der Erst- und Zweitstimmen. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten, die Zweitstimme für die Listenkandidaten der Parteien. Die Wahlkreiskandidaten sollten dann auch nicht mehr auf den Listen stehen dürfen. Derzeit erfolgt eine Umrechnung: Die Sitze, die einer Partei gemäß Zweitstimmenverteilung zustehen, werden zunächst mit den Wahlkreissiegern besetzt. Die übrigen Sitzen erhalten die Listenkandidaten, die die Wähler nicht direkt wählen können. Wenn eine Partei auf diesem Weg mehr oder weniger Sitze erhält, als ihr gemäß Zweitstimmenergebnis zustehen würde, kommen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate zum Tragen, die dieses Missverhältnis korrigieren sollen.

Die Ampel hat diese Regelung folgendermaßen geändert: Wenn eine Partei nun mehr Wahlkreisgewinner hat, als ihr nach Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, werden einige dieser Wahlsieger nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die Kandidaten mit den wenigsten Erststimmen werden übergangen, es enstehen somit keine Überhangs- oder Ausgleichsmandate mehr. Die Entwertung der Erststimme in einem Land, in dem gemäß Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat, ist als solche schon problematisch: Immerhin sind diese Abgeordneten die einzigen Repräsentanten, die in Deutschland direkt gewählt werden. Noch gravierender ist aber, dass eine Partei wie die CSU so an einem Einzug in den Bundestag gehindert werden kann, da sie nur regional antritt und somit bundesweit trotz vieler Stimmen wo sie wählbar ist ggf. an der 5-Prozent-Hürde scheitert. Den Wählern in Bayern, die der Union ihre Stimme geben wollen, ist gleichzeitig die Möglichkeit verwehrt, CDU zu wählen, ihr Recht auf demokratische Teilhabe wird durch die Wahlrechtsreform stark eingeschränkt.

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Quellen

Bundestag.de (2023): Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags beschlossen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896 (Stand 23.04.2024)

Kiffen mit 18, Wählen mit 16?

Jugendliche sind keine Erwachsenen. Der Entwicklungsprozess mag gewisse individuelle Unterschiede aufweisen, aber eines steht fest: Das Gehirn von Sechzehnjährigen hat noch nicht die volle Reife erreicht. Tatsächlich ist dies meist erst mit ca. 25 der Fall. Dieser Umstand verstärkt die Risiken eines Cannabiskonsums im heranwachsenden Alter. Zu diesen Risiken gehören unter anderem Konzentrationsschwächen, Depressionen und Psychosen. Die zum Vorstand der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer gehörende Psychologin Sabine Ahrens-Eipper stellte im Dezember 2022 in einem Interview mit dem MDR klar, dass eine aus entwicklungspsychologischer Sicht vertretbare Altersfreigabe von Cannabis bei 25 liegen würde.1

Daher sind Forderungen, das Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 abzusenken, kaum nachzuvollziehen. Das Wahlrecht ist das wichtigste Recht des Bürgers in einer Demokratie. Entsprechend verantwortungsbewusst muss es ausgeübt werden. Auch die besondere Berücksichtigung von Jugendlichen zum Beispiel im Strafrecht zeigt, dass durchaus bekannt, dass von ihnen dieses Verantwortungsbewusstsein nicht erwartet werden kann.

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Quellen

  1. MDR.de (2022): „Meine große Sorge sind die Jugendlichen und Heranwachsenden“ https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/cannabis-legalisierung-risiken-interview-psychotherapeutin-sabine-ahrens-eipper-100.html (Stand: 07.04.2024) ↩︎

Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Weniger Wahlfreiheit als mehr Gerechtigkeit verkaufen

Die Ampelkoalition plant die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 51. Stattdessen soll es nach dem Willen der Regierung für gemeinsam veranlagte Ehepaare nur noch die Steuerklasse 4 geben. Bei der Aufteilung 3 und 5 wird das Gehalt mit der Steuerklasse 3 deutlich geringer belastet als das mit der Steuerklasse 5, während bei der Klasse 4 Bezieher beider Gehälter ungefähr gleich hohe Steueranteile abführen müssen. Die Befürworter dieser Reform begründen dies mit mehr Gerechtigkeit vor allem für Frauen, die in vielen Partnerschaften über das geringere Einkommen verfügen. Diese Begründung kann einer Überprüfung nicht standhalten. Denn beide Ehepartner in der Steuerklasse 4 zu veranlagen, war auch bislang möglich, wenn sich das Paar das so wünschte. Den Menschen wird schlicht eine Option genommen. Auch wenn die Steuerlast sich aufs Jahr gesehen nicht ändert, stellt die Änderung vor allem Ehepaare, in denen ein Partner nicht arbeitet oder nur sehr wenig verdient, vor große Probleme: Durch das geringere Monatseinkommen des besser verdienenden Gatten werden Zeiträume zu Hause oder in Teilzeit erschwert. Gerade die Teilzeitarbeit ist jedoch gerade von Frauen mit Kindern oft gegenüber einem Vollzeitjob bevorzugt – aus gutem Grund: Teilzeitmodelle ermöglichen Zeit für die Familie bei gleichzeitigem Verbleibem im Beruf. Dass sie gerne aus wirtschaftlichen Interessen schlecht geredet werden, ändert daran nichts. Auch ein Jobverlust oder eine längere Krankheit des Hauptverdieners werden zu einer größeren Gefahr für Familien: Da sich das Arbeitslosengeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem letzten Nettogehalt richten, treffen diese ohnehin unglücklichen Ereignisse Paare mit großen Lohnunterschieden in Zukunft mit noch größerer Wucht.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in einem Beitrag, der offenbar aus dem Jahr 2023 stammt, zu diesem Zeitpunkt kursierende Gerüchte über die bevorstehende Abschaffung der Steuerklassen als „Fake News“ bezeichnete2. Der Beitrag ist zum 27.02.2024 auf der dortigen Website noch abrufbar und begründet die Einordnung als Falschnachricht, damit, dass damals in einigen sozialen Medien von einer Abschaffung zum 01.07.2023 die Rede war und ein Gesetzesentwurf noch nicht vorlag.

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Quellen

  1. WA.de (2024): Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden: Was sich ändert https://www.wa.de/wirtschaft/auswirkungen-profitiert-steuererklaerung-steuerklasse-3-5-abschaffung-netto-einkommen-brutto-92847919.html (Stand: 27.02.2024) ↩︎
  2. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Warnung vor Falschnachrichten zu einem Wegfall der Steuerklassen III und V https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/warnung-vor-falschnachrichten-zu-einem-wegfall-der-steuerklassen-iii-und-v (Stand: 27.02.2024) ↩︎

ZDF Reportage: Achtung Messerstecher

So reformbedürftig der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch sein mag, so ist er doch keineswegs von frei von Beiträgen hoher Qualität. Ein Beispiel für so einen Beitrag ist die Reportage „Achtung Messerstecher! Gewalt auf unseren Straßen“, die voraussichtlich bis 2029 in der Mediathek verfügbar sein wird: https://www.zdf.de/dokumentation/zdf-reportage/achtung-messerstecher-100.html

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