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Kategorie: Politik (Seite 2 von 2)

Wahlrechtsreform: Hoffen aufs Bundesverfassungsgericht

Am 23. und 24. April 2024 wird das Bundesverfassungsgericht über die im Jahr 2023 von der aus SPD, Grünen und FDP bestehenden Ampelkoaltion, beschlossenen Wahlrechtsreform verhandeln. Es ist zu hoffen, dass das Gericht die Reform kippt. Denn die demokratischen Rechte der Wähler wurden durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes massiv beschnitten.

Nachvollziehbar ist die Idee, den Bundestag, der derzeit 734 Abgeordnet umfasst, zu verkleinern. Dies hätte sich mit einer naheliegenden Idee erreichen lassen: Vollständige Trennung der Erst- und Zweitstimmen. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten, die Zweitstimme für die Listenkandidaten der Parteien. Die Wahlkreiskandidaten sollten dann auch nicht mehr auf den Listen stehen dürfen. Derzeit erfolgt eine Umrechnung: Die Sitze, die einer Partei gemäß Zweitstimmenverteilung zustehen, werden zunächst mit den Wahlkreissiegern besetzt. Die übrigen Sitzen erhalten die Listenkandidaten, die die Wähler nicht direkt wählen können. Wenn eine Partei auf diesem Weg mehr oder weniger Sitze erhält, als ihr gemäß Zweitstimmenergebnis zustehen würde, kommen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate zum Tragen, die dieses Missverhältnis korrigieren sollen.

Die Ampel hat diese Regelung folgendermaßen geändert: Wenn eine Partei nun mehr Wahlkreisgewinner hat, als ihr nach Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, werden einige dieser Wahlsieger nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die Kandidaten mit den wenigsten Erststimmen werden übergangen, es enstehen somit keine Überhangs- oder Ausgleichsmandate mehr. Die Entwertung der Erststimme in einem Land, in dem gemäß Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat, ist als solche schon problematisch: Immerhin sind diese Abgeordneten die einzigen Repräsentanten, die in Deutschland direkt gewählt werden. Noch gravierender ist aber, dass eine Partei wie die CSU so an einem Einzug in den Bundestag gehindert werden kann, da sie nur regional antritt und somit bundesweit trotz vieler Stimmen wo sie wählbar ist ggf. an der 5-Prozent-Hürde scheitert. Den Wählern in Bayern, die der Union ihre Stimme geben wollen, ist gleichzeitig die Möglichkeit verwehrt, CDU zu wählen, ihr Recht auf demokratische Teilhabe wird durch die Wahlrechtsreform stark eingeschränkt.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher

Quellen

Bundestag.de (2023): Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags beschlossen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896 (Stand 23.04.2024)

Kiffen mit 18, Wählen mit 16?

Jugendliche sind keine Erwachsenen. Der Entwicklungsprozess mag gewisse individuelle Unterschiede aufweisen, aber eines steht fest: Das Gehirn von Sechzehnjährigen hat noch nicht die volle Reife erreicht. Tatsächlich ist dies meist erst mit ca. 25 der Fall. Dieser Umstand verstärkt die Risiken eines Cannabiskonsums im heranwachsenden Alter. Zu diesen Risiken gehören unter anderem Konzentrationsschwächen, Depressionen und Psychosen. Die zum Vorstand der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer gehörende Psychologin Sabine Ahrens-Eipper stellte im Dezember 2022 in einem Interview mit dem MDR klar, dass eine aus entwicklungspsychologischer Sicht vertretbare Altersfreigabe von Cannabis bei 25 liegen würde.1

Daher sind Forderungen, das Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 abzusenken, kaum nachzuvollziehen. Das Wahlrecht ist das wichtigste Recht des Bürgers in einer Demokratie. Entsprechend verantwortungsbewusst muss es ausgeübt werden. Auch die besondere Berücksichtigung von Jugendlichen zum Beispiel im Strafrecht zeigt, dass durchaus bekannt, dass von ihnen dieses Verantwortungsbewusstsein nicht erwartet werden kann.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher

Quellen

  1. MDR.de (2022): „Meine große Sorge sind die Jugendlichen und Heranwachsenden“ https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/cannabis-legalisierung-risiken-interview-psychotherapeutin-sabine-ahrens-eipper-100.html (Stand: 07.04.2024) ↩︎

Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Weniger Wahlfreiheit als mehr Gerechtigkeit verkaufen

Die Ampelkoalition plant die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 51. Stattdessen soll es nach dem Willen der Regierung für gemeinsam veranlagte Ehepaare nur noch die Steuerklasse 4 geben. Bei der Aufteilung 3 und 5 wird das Gehalt mit der Steuerklasse 3 deutlich geringer belastet als das mit der Steuerklasse 5, während bei der Klasse 4 Bezieher beider Gehälter ungefähr gleich hohe Steueranteile abführen müssen. Die Befürworter dieser Reform begründen dies mit mehr Gerechtigkeit vor allem für Frauen, die in vielen Partnerschaften über das geringere Einkommen verfügen. Diese Begründung kann einer Überprüfung nicht standhalten. Denn beide Ehepartner in der Steuerklasse 4 zu veranlagen, war auch bislang möglich, wenn sich das Paar das so wünschte. Den Menschen wird schlicht eine Option genommen. Auch wenn die Steuerlast sich aufs Jahr gesehen nicht ändert, stellt die Änderung vor allem Ehepaare, in denen ein Partner nicht arbeitet oder nur sehr wenig verdient, vor große Probleme: Durch das geringere Monatseinkommen des besser verdienenden Gatten werden Zeiträume zu Hause oder in Teilzeit erschwert. Gerade die Teilzeitarbeit ist jedoch gerade von Frauen mit Kindern oft gegenüber einem Vollzeitjob bevorzugt – aus gutem Grund: Teilzeitmodelle ermöglichen Zeit für die Familie bei gleichzeitigem Verbleibem im Beruf. Dass sie gerne aus wirtschaftlichen Interessen schlecht geredet werden, ändert daran nichts. Auch ein Jobverlust oder eine längere Krankheit des Hauptverdieners werden zu einer größeren Gefahr für Familien: Da sich das Arbeitslosengeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem letzten Nettogehalt richten, treffen diese ohnehin unglücklichen Ereignisse Paare mit großen Lohnunterschieden in Zukunft mit noch größerer Wucht.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in einem Beitrag, der offenbar aus dem Jahr 2023 stammt, zu diesem Zeitpunkt kursierende Gerüchte über die bevorstehende Abschaffung der Steuerklassen als „Fake News“ bezeichnete2. Der Beitrag ist zum 27.02.2024 auf der dortigen Website noch abrufbar und begründet die Einordnung als Falschnachricht, damit, dass damals in einigen sozialen Medien von einer Abschaffung zum 01.07.2023 die Rede war und ein Gesetzesentwurf noch nicht vorlag.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher

Quellen

  1. WA.de (2024): Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden: Was sich ändert https://www.wa.de/wirtschaft/auswirkungen-profitiert-steuererklaerung-steuerklasse-3-5-abschaffung-netto-einkommen-brutto-92847919.html (Stand: 27.02.2024) ↩︎
  2. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Warnung vor Falschnachrichten zu einem Wegfall der Steuerklassen III und V https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/warnung-vor-falschnachrichten-zu-einem-wegfall-der-steuerklassen-iii-und-v (Stand: 27.02.2024) ↩︎
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