Entgegen eines häufigen Missverständnisses sind die Minister, die ein Ministerium des Bundes oder eines Landes der Bundesrepublik Deutschland leiten, nicht die obersten Dienstherrn der Beamten, die dem jeweiligen Ministerium unterstehen. Nach deutschem Recht können natürliche Personen (Menschen in ihrer Rolle als Rechtssubjekt) keine obersten Dienstherrn sein. Vielmehr sind nur juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu berechtigt, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen. So ist zum Beispiel die oberste Dienstherrin der verbeamteten Bundespolizisten nicht etwa die im August 2023 amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser, sondern die Bundesrepublik Deutschland selbst. Auch Bundesländer verfügen über Dienstherrnfähigkeit. Weitere Details sind im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher