Die Ampelkoalition plant die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 51. Stattdessen soll es nach dem Willen der Regierung für gemeinsam veranlagte Ehepaare nur noch die Steuerklasse 4 geben. Bei der Aufteilung 3 und 5 wird das Gehalt mit der Steuerklasse 3 deutlich geringer belastet als das mit der Steuerklasse 5, während bei der Klasse 4 Bezieher beider Gehälter ungefähr gleich hohe Steueranteile abführen müssen. Die Befürworter dieser Reform begründen dies mit mehr Gerechtigkeit vor allem für Frauen, die in vielen Partnerschaften über das geringere Einkommen verfügen. Diese Begründung kann einer Überprüfung nicht standhalten. Denn beide Ehepartner in der Steuerklasse 4 zu veranlagen, war auch bislang möglich, wenn sich das Paar das so wünschte. Den Menschen wird schlicht eine Option genommen. Auch wenn die Steuerlast sich aufs Jahr gesehen nicht ändert, stellt die Änderung vor allem Ehepaare, in denen ein Partner nicht arbeitet oder nur sehr wenig verdient, vor große Probleme: Durch das geringere Monatseinkommen des besser verdienenden Gatten werden Zeiträume zu Hause oder in Teilzeit erschwert. Gerade die Teilzeitarbeit ist jedoch gerade von Frauen mit Kindern oft gegenüber einem Vollzeitjob bevorzugt – aus gutem Grund: Teilzeitmodelle ermöglichen Zeit für die Familie bei gleichzeitigem Verbleibem im Beruf. Dass sie gerne aus wirtschaftlichen Interessen schlecht geredet werden, ändert daran nichts. Auch ein Jobverlust oder eine längere Krankheit des Hauptverdieners werden zu einer größeren Gefahr für Familien: Da sich das Arbeitslosengeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem letzten Nettogehalt richten, treffen diese ohnehin unglücklichen Ereignisse Paare mit großen Lohnunterschieden in Zukunft mit noch größerer Wucht.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in einem Beitrag, der offenbar aus dem Jahr 2023 stammt, zu diesem Zeitpunkt kursierende Gerüchte über die bevorstehende Abschaffung der Steuerklassen als „Fake News“ bezeichnete2. Der Beitrag ist zum 27.02.2024 auf der dortigen Website noch abrufbar und begründet die Einordnung als Falschnachricht, damit, dass damals in einigen sozialen Medien von einer Abschaffung zum 01.07.2023 die Rede war und ein Gesetzesentwurf noch nicht vorlag.

Florian Füllbier ist der Autor, der hier aufgelisteten Bücher

Quellen

  1. WA.de (2024): Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden: Was sich ändert https://www.wa.de/wirtschaft/auswirkungen-profitiert-steuererklaerung-steuerklasse-3-5-abschaffung-netto-einkommen-brutto-92847919.html (Stand: 27.02.2024) ↩︎
  2. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Warnung vor Falschnachrichten zu einem Wegfall der Steuerklassen III und V https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/warnung-vor-falschnachrichten-zu-einem-wegfall-der-steuerklassen-iii-und-v (Stand: 27.02.2024) ↩︎