Das Schöne, das Hässliche und das Dazwischen

Autor: admin (Seite 3 von 3)

Florian Füllbier ist Autor. Zu seinen Werken gehört die Buchserie "Die mutige Minerva-Mannschaft".

Welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit kann eine freie Gesellschaft verkraften?

Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf Meinungsfreiheit. Dort heißt es:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“1

Die Verfassung garantiert also ein sehr weitgehendes Recht auf Meinungsfreiheit, weist aber auch auf die Möglichkeit von Einschränkungen hin. Diese Option in den Text mitaufzunehmen, ist gut begründet: Wäre Meinungsfreiheit absolut schrankenlos, könnte kein Gesetz gegen ehrverletzende Falschbehauptungen mehr verfassungskonform sein und selbst Aufrufe zu schweren Straftaten wären unter Umständen nicht zu verfolgen. Dennoch darf eins nicht vergessen werden: Einschränkungen eines im Grundgesetz garantierten Grundrechts sind auf ein absolut erforderliches Minimum zu begrenzen. Ohne Meinungsfreiheit können Fehler beim Regieren, beim Forschen, beim Lehren etc. für alle Zeiten nicht korrigiert werden. Praktisch kein Fortschritt ist denkbar, wenn der Wunsch nach Änderung nicht einmal sprachlich ausgedrückt werden darf. Wer anderen den Mund verbieten und sich mit ihren Argumenten nicht auseinandersetzen will, sollte sich fragen wie stark seine eigenen Argumente sind.

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Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (Stand 15.10.2023) ↩︎

Der entscheidende Vorteil des Homeoffice‘ für Unternehmen

In jüngster Zeit ist oft zu hören, dass das Homeoffice wieder verschwinden wird. Der Inhaber des Bekleidungsherstellers Trigema ließ in einem Interview mit der Zeitung Tagesspiegel verlauten, dass unwichtig sei, wer von zu Hause arbeiten könne. In der Tat bietet sich die Heimarbeit für eine Vielzahl von Professionen nicht an: sämtliche Handwerker, Fachverkäufer und Krankenschwestern werden am Ort des Geschehens gebraucht, der in der Regel nicht mit dem Schreibtisch in eigenen vier Wänden identisch ist. Trotzdem hat das Computerzeitalter Tätigkeiten hervorgebracht, die keine geographische Nähe erfordern. Durchaus auch solche mit hohen Qualifikationsanforderungen, die beispielsweise von Juristen oder Ingenieuren durchgeführt werden. Dass können Unternehmen zu ihrem Vorteil nutzen. Homeoffice und Hybridregelungen geben ihnen Zugriff auf einen weit größeren Personalpool. Wer etwa familiär gebunden ist, zieht in der Regel nicht gerne um. Dank Internetarbeitsplatz, kann er oder sie dennoch der ganzen Welt ihre oder seine Dienste anbieten. Erstaunlich, wie selten das zur Sprache kommt.

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Der entscheidende Grund, Israel zu unterstützen

Israel sieht sich in den ersten Oktobertagen des Jahres 2023 massiven Attacken durch die radikal-islamische Terrororganisation Hamas ausgesetzt. In seinem Bestreben, sich gegen die Angriffe zu verteidigen, verdient der jüdische Staat Unterstützung. Der Grund dafür, warum es angemessen ist, auf Seiten Israels zu stehen, liegt aber nicht so sehr in der deutschen Vergangenheit wie in der israelischen Gegenwart: Die Tatsache, dass es sich um den einzigen demokratischen Rechtsstaat im Nahen Osten handelt, ist Israels großes Plus. Wäre es tatsächlich die faschistische Diktatur, als die seine Feinde es darstellen wollen, gäbe es auch keinen Anlass, mit seinem System solidarisch zu sein. Dass es diese nicht ist, wissen selbst seine Feinde: Als 2007/2008 die Hamas die Macht von der vorher in Gaza regierenden Fatah übernahm, floh eine große Zahl von Fatah-Kämpfern nach Israel …

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Nicht nur Böhmermanns Gehalt ist ein Skandal

651.000 Euro soll der umstrittene Fernsehkomiker Jan Böhmermann im Jahr verdienen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf eine Veröffentlichung der Welt am Sonntag1. Die Summe gehe aus dem Vertrag Böhmermanns mit dem ZDF hervor. Böhmermann selbst kommentierte auf X: „Diese von der Springerpresse herbeispekulierten, kolportierten Honorare sind komplett falsch und haben nichts mit der Realität zu tun! Würden diese Zahlen stimmen, wäre ich längst wütend zum Privatfernsehen gewechselt.“ Das ZDF berief sich bei Presseanfragen auf seine Verpflichtung zum Datenschutz gegenüber seinen Mitarbeitern.

Obwohl die genaue Zahl daher nicht mit letzter Sicherheit bestätigt werden kann, ist klar geworden, dass Jan Böhmermann im Monat mehr zur Verfügung hat, als manche sich tendenziell der Mittelschicht zurechnende, dreiköpfige Familien im Jahr. Der Kern des Problems ist hierbei jedoch nicht der enorme Verdienst, sondern dass dieser aus den Rundfunkgebühren finanziert wird, die jeder arbeitende Bürger zu zahlen gezwungen ist. Natürlich ist kaum vorstellbar, dass ein Staat, der komplett darauf verzichten würde, von seinen Bürgern Geld zu verlangen, sprich Steuern und Gebühren zu erheben, noch seinen Kernaufaufgaben in ausreichender Weise nachkommen könnnte: Äußere und innere Sicherheit, Infrastruktur, Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, etc.. Nicht jeder ist davon überzeugt, dass in dieser Liste auch Komiker ihren Platz haben, aber sogar wenn doch, stets eins außer Zweifel: Die exorbitanten und teilweise intransparenten Gehälter beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk sind eine Ohrfeige ins Gesicht der Beitragszahler. Teil einer lange überfälligen Rundfunkreform muss neben einer Reduzierung der Sender eine Anpassung der Gehälter an die Besoldung des Öffentlichen Dienstes sein. Hier gilt als selbstverständlich, dass der Staat keine jedes Augenmaß ignorierende Entlohnungen ausgeben darf. Zudem ist hier die Information, welcher Beamter wie viel verdient allgemein zugänglich. Außer der Gier Einzelner fallen keinen überzeugenden Argumente dagegen ein, diese Regeln auf ARD und ZDF zu übertragen. Und auch nicht dagegen, dass für einen Böhmermann das reichen könnte, was für einen Polizeipräsidenten oder den Chef eines Gesundheitsamtes reicht.

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Quellen

1 Hanfeld, Michael: „ZDF zahlt Böhmermann 651.000 Euro im Jahr“: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zdf-zahlt-jan-boehmermann-651-000-euro-pro-jahr-19212244.html (Stand 03.10.2023)

Framing als Ausdruck der eigenen Unsicherheit


Zu den fast in Vergessenheit geratenen, journalistischen Tugenden gehört es, Nachrichten stets wertneutral zu formulieren. Wer davon ausgeht, dass er oder sie für mündige Bürger schreibt beziehungsweise zu diesen spricht, hat es nicht nötig, seine Texte mit meinungsbildenden Adjektiven zu überfluten. Dort, wo ein Gesetz zum Heizungsaustausch unablässig als Gesetz zum „klimafreundlichen Heizen“ bezeichnet, wo jedes Klimaereignis mit der Beschreibung „menschengemacht“ versehen, wo der Nutzung der Gendersprache Geschlechtergerechtigkeit angedichtet wird und sich Interessenverbände über die synonyme Nutzung des Wortes „Umweltschützer“ freuen dürfen, stehen Recherche und umfassende Auseinandersetzung mit der behandelten Materie nicht im Vordergrund.


Dieses Framing mit dem der Leser oder Zuhörer in eine gewünschte Richtung gedrängt werden soll, ist Ausdruck der Unsicherheit derjenigen, die es verwenden. Wer überzeugt ist, dass die vorliegenden Informationen nur einen logischen Schluss zulassen, wird diese Informationen mit Freuden wertungsfrei teilen. Nicht umsonst handelt es sich bei „Nachrichten“ und „Kommentar“ klassischerweise um zwei voneinander getrennte Formate. Im Kommentar ist dem Reporter Gelegenheit gegeben, seine Meinung mitzuteilen – von der er umso mehr überzeugen wird, wenn er auch hier auf Framing verzichtet. Eine weitaus vielversprechendere Wirkung entfaltet die Kenntnis von Fakten und auf Basis dieser Faktenkenntnis entwickelten Argumenten.

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Wird die KI den Fachkräftemangel beenden?

Von künstlicher Intelligenz und vom Fachkräftemangel ist in diesen Tagen vielerorts die Rede. Tatsächlich ist es für Unternehmen sehr viel schwieriger geworden, qualifiziertes und fleißiges Personal zu finden, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Das Handwerk mag in besonderem Maße betroffen sein, aber auch andere Branchen werden nicht verschont. Wer in den letzten zwei Jahren jemanden gesucht hat, der beispielsweise eine Heizung warten, eine Wand verputzen oder eine Elektroleitung verlegen kann, hatte Glück, wenn ihm am anderen Ende der Leitung ein Termin in ca. zwei Jahren angeboten wurde.

Gleichzeitig sind die Fortschritte im Bereich der sogenannten Künstlichen Intelligenz in aller Munde. Künstliche Intelligenz ist zwar nicht im eigentlichen Sinn intelligent, da sie von den vorher eingespeisten Daten abhängt – aber sie hat das Potenzial, die Arbeitswelt zu verändern: Es ist keineswegs vermessen anzunehmen, dass in einer nicht allzu fernen Zukunft Flugzeuge ohne Piloten fliegen ( was sie im Prinzip bereits können), Scannerkassen die verbliebenen Verkäufer endgültig ersetzen, Fahrzeugreparaturen von Robotern durchgeführt werden, Synchronstimmen vollständig am Computer entstehen, LKWs vollautomatisiert be- und entladen werden, Häuser nahezu nur noch als fabrikneue Fertighäuser entstehen. Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Obwohl diese Entwicklung nicht frei von Gefahren ist, muss sie nichts Schlechtes sein: Das Rad, die Dampfmaschine, die Eisenbahn, das Automobil und das Flugzeug würden wir nicht mehr missen wollen – zumindest nicht, wenn wir uns eine Welt ohne sie vorstellen.

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Minister sind keine obersten Dienstherrn

Entgegen eines häufigen Missverständnisses sind die Minister, die ein Ministerium des Bundes oder eines Landes der Bundesrepublik Deutschland leiten, nicht die obersten Dienstherrn der Beamten, die dem jeweiligen Ministerium unterstehen. Nach deutschem Recht können natürliche Personen (Menschen in ihrer Rolle als Rechtssubjekt) keine obersten Dienstherrn sein. Vielmehr sind nur juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu berechtigt, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen. So ist zum Beispiel die oberste Dienstherrin der verbeamteten Bundespolizisten nicht etwa die im August 2023 amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser, sondern die Bundesrepublik Deutschland selbst. Auch Bundesländer verfügen über Dienstherrnfähigkeit. Weitere Details sind im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz geregelt.

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Respekt für die demokratische Leistung von „Tichys Einblick“

Am 12. Februar 2023 wurde die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen der deutschen Hauptstadt vom 26. September 2021 wiederholt. Dies war die zwingende Folge des Urteils 21/1541 des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16. November 2022. Das Gericht hatte festgestellt, dass es am Wahltag unter anderem zu folgenden Unregelmäßigkeiten gekommen war:

  • Viele Wahllokale hatten nach einigen Stunden keinen vollständigen Satz von Stimmzetteln mehr. Die Lieferung weiterer Stimmzettel gelang nicht rechtzeitig, was zu Unterbrechungen des Wahlvorgangs führte.
  • In mehreren Wahllokalen wurden nicht alle Wahlunterlagen an die Wählenden ausgehändigt. Teilweise erhielten sie keine Stimmzettel für die Erststimme für die Wahl zum Abgeordnetenhaus, teilweise unterblieb die Aushändigung der Stimmzettel für die Zweitstimme.
  • Die Wahlhandlung wurde in einigen Wahllokalen erst nach 18 Uhr beendet, Medien berichteten aber bereits ab 18 Uhr über den voraussichtlichen Ausgang der Wahlen.
  • In den Wahlkreisverbänden Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf wurden für die Wahl der Zweitstimme zur Wahl des Abgeordnetenhauses teilweise Stimmzettel ausgegeben, die für den jeweils anderen Wahlkreisverband vorgesehen waren.
  • Da es in einigen Wahlkreisverbänden nicht genügend Stimmzettel gab, wurden Originalstimmzettel als Kopiervorlagen verwendet und Kopien zum Wählen ausgegeben.

Einspruch gegen die ursprüngliche Wahl vom 26.09.2021, die das Gericht mit seinem Urteil für ungültig erklärt hat, hatten die Landeswahlleitung von Berlin die Senatsverwaltung für Inneres, Digitales und Sport, und die als „Die PARTEI“ bekannte Kleinpartei sowie der Berliner Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD).

Dass es aber überhaupt zu diesem Urteil kommen konnte, ist in nicht unerheblichem Maße der sich selbst als Meinungsmagazin bezeichnenden Publikation „Tichys Einblick“ zu verdanken. Nach einer Anfrage des ehemaligen Abgeordneten Marcel Luthe hatte der Herausgeber Roland Tichy ein Team aus Autoren zur Auswertung der Protokolle der Chaos-Wahl zur Verfügung gestellt. Bereits im Mai 2022 veröffentlichte Tichy die ersten Erkenntnisse, die sich aus diesen Protokollen ergaben2. In den anschließenden Monaten erfolgte eine komplette Aufarbeitung. Das konnte in der Öffentlichkeit nicht länger ignoriert werden und führte in letzter Konsequenz zur Aufhebung der Wahl. Eine journalistische Glanzleistung, wie sie nicht alle Tage vorkommt. Bedauerlich jedoch, dass sie kaum Anerkennung erfährt. Tichy wird in den Berichten über den in der Bundesrepublik bislang einmaligen Vorgang einer Wahlwiederholung ohne Neubeginn einer Legislaturperiode nur sehr selten erwähnt. Stattdessen nannte der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ vom 6. Juni 2023 Tichy als Beispiel für Leute „die, in der rechten Bubble irgendwas erfinden“3. Schade, dass der mutige Einsatz von Tichy und seinen Leuten für den Erhalt von Rechtsstaat und Demokratie nicht besser gewürdigt wird. Zum Trost sei ihnen gesagt: Viel Feind, viel Ehr‘.

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Quellen

1 Der Landeswahlleiter für Berlin (Stand: 30.07.2023): Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021: https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2023/

2 Mannhart, Max; Gallina, Marco (2022): „Wahlen in Berlin ungültig? Dieses Protokoll zeigt das ganze Chaos“: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wahlen-in-berlin-ungueltig-dieses-protokoll-zeigt-das-ganze-chaos/ (Stand: 30.07.2023)

3 „Markus Lanz vom 6. Juni 2023“ (Stand: 30.07.2023): https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-6-juni-2023-100.html

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